Und wie ist das mit der Kennzeichnung bei den Schweinen???
Schweine sind vom Tierhalter im Ursprungsbetrieb spätestens beim dem Absetzen mit einer Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen.
Die meisten Landwirte machen das jedoch schon früher, entweder bei der Erstferkelversorgung oder sonst am 3.-5. Tag, wenn die Tiere mit Eisen versorgt werden.
Es werden gerne mehrere „Arbeiten“ zusammengefasst, weil das Trennen von der Sau ist für die Ferkel der größte Stress. Deshalb versuchen wir möglichst viel gleichzeitig zu machen, um sie so selten wie möglich von der Sau zu trennen.
Auf der Vorderseite der Ohrmarke steht die Ohrmarkennummer. Diese muss in deutlich lesbarer schwarzer Schrift auf weißem Grund mindestens folgende Angaben enthalten:
a) „DE“ (für Deutschland),
b) das für den Sitz des Betriebes geltende amtliche Kraftfahrzeugkennzeichen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (in unserem Beispiel „DH“ für LK Diepholz) und
c) die letzten sieben Zeichen der Registriernummer des Betriebes (hier 0026)
Wenn ein Schwein seine Betriebsohrmarke verliert, muss diese nachgezogen werden.
Schweine werden vor der Verladung zum Schlachter vom Mäster mit einer Tätowierung versehen (sog. Schlagstempel). Dieses hat folgende Gründe:
Die Nummer auf der Ohrmarke ist in der Regel die Nummer des Zuchtbetriebes. So lässt sich zwar feststellen, wo das Schwein geboren wurde, nicht aber wo es zuletzt gemästet wurde. Außerdem werden nach der Schlachtung die Ohrausschnitte mit den Ohrmarken entfernt.
Alle Schlachtschweine (auch Spanferkel) müssen daher spätestens bei der Verladung mittels Schlagstempel gekennzeichnet werden.
Zudem ist jeder Schweinehalter, egal ob Hobby- oder landwirtschaftliche Nutztierhaltung, verpflichtet, seine Schweinehaltung in der HI-Tier Schweinedatenbank zu melden.
