Noch eine Frage aus der Runde:
“Schönen guten Tag,
das Thema Antibiotika in der Tierhaltung treibt uns ja alle um.
Deshalb meine Fragen:
1.Werden in der konventionellen Tierhaltung Antibiotika präventiv eingesetzt?
2.Muss ein Veterinär die Antibiotika verschreiben?
3.Wie gehen Landwirte und ihre Abnehmer mit Antibiotika behandelten Tieren um? Also wird das Fleisch solcher Hühner, Schweine, Rinder in den Konsumkreislauf gebracht? Wird es vorher nochmal getestet? Und wenn ja, von wem?”
1. Weder in der konventionellen noch in der biologischen Tierhaltung werden Antibiotika präventiv eingesetzt. Das ist erstens schlichtweg verboten und zweitens auch relativ sinnbefreit (ich vergleiche es immer mit einer Fliegenklatsche: wenn ich heute damit kräftig auf den Tisch haue, kann ich nicht erwarten, dass dort nächste Woche eine tote Fliege liegt - soll heißen, dass Antibiotika ausschließlich gegen Bakterien wirken, und halt auch nur gegen die, die da sind).
2. Ja, Antibiotika sind verschreibungspflichtig, d.h. in der Tierhaltung, dass ein Tierarzt sie verschreiben muss. Zudem erstellt der Tierarzt einen Abgabebeleg, in dem er neben dem Präparat, die Menge, Dosierung, Wartezeit, Indikation, die Anwendungsdauer, die Zahl/Art/Identität der Tiere und den Standort der Tiere angibt. Der Landwirt hat zudem noch einen Anwendungsbeleg auszufüllen. Des weiteren muss der Einsatz jetzt in der Antibiotikadatenbank von der HIT gemeldet werden.
3. Tiere, die mit Antibiotika oder anderen Medikamenten behandelt werden/wurden, sind je nach Erkrankung und Zustand zu isolieren. Bei der Behandlung gilt der “dumme” Satz: so wenig wie möglich (überhaupt behandeln), soviel wie nötig (wenn behandelt werden muss), um jegliche Resistenzentwicklung vorzubeugen. Der Tierarzt handelt bei der Verschreibung nach der Antibiotika Leitlinie, nimmt Proben zur Erregerisolierung und lässt Resistenztests anfertigen. Dieses ist Stand der Wissenschaft, nach dem hier gearbeitet wird.
Wenn Tiere behandelt wurden, ist stets die “Wartezeit” einzuhalten. Diese gibt den Zeitraum an, in der Tiere nach der Behandlung (letzter Behandlungstag) nicht geschlachtet werden dürfen, bzw. keine Milch oder Eier in den Handel dürfen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Konsumenten von Nahrungsmitteln tierischer Herkunft nicht durch Arzneimittelrückstände geschädigt werden. Nach Ablauf der Wartezeit sollen die Lebensmittel keine die Gesundheit schädigenden Rückstände enthalten. Die Wartezeit wird im Zulassungsverfahren des Arzneimittels festgelegt. Die Wartezeit hängt vom Wirkstoff, den Hilfsstoffen, Dauer der Anwendung und die Dauer der Ausscheidung ab. Da sie an “gesunden” Tieren getestet wird, wird immer eine Sicherheitszeit extra in den Zulassungsverfahren hinzugefügt.
Nach Einhaltung der Wartezeit dürfen die Tiere wieder geschlachtet werden, die Milch und die Eier in den Verkehr gebracht werden.
Zur Sicherheit können noch einmal Proben genommen werden, und ein sog. Hemmstofftest gemacht werden. Bei Milch ist das eigentlich gang und gebe. Bei den Schlachttieren werden am Band nach einem bestimmten Schlüssel und in Verdachtsfällen auch Proben genommen (es gibt einen Nationalen Rückstandskontrollplan).
Mehr Informationen zur Antibiotikadatenbank gibt es hier:
http://www.hi-tier.de/infoTA.html
weitere Informationen zu den Themen Zulassung, Wartezeit, NRKP gibt es hier:
http://www.bvl.bund.de/DE/05_Tierarzneimittel/01_Aufgaben/03_TAMRueckstaendeLM/tam_rueckstaende_LM_node.html;jsessionid=2ABF193B6333D4064B4AE9135C1232DA.2_cid332
Hier ein Beispiel eines Beipackzettels:

In diesem Artikel ist sehr schön die Soll-Situation beschrieben. Wie sieht es in der Praxis aus - und zwar im Durchschnitt? Wie leicht ist es, die Vorschriften zu dehnen oder zu umgehen? Wie oft passiert das? Wie hoch ist der AB-Einsatz insgesamt?
Hallo,
nein der da wird die Ist Situation beschrieben. Die Gesetze und auch die Kontrollen sind da schon sehr klar und streng. Würden Wartezeiten nicht eingehalten würde das am Schlachtband auffallen. Die Konsequenz für uns Landwirte währen so tiefgreifend das dort jeder Landwirt aufpasst das da alles eingehalten wird.
Ich wüsste nich wie ich die Vorschriften um gehen sollte. Da es ja nicht nur bei mir im Betrieb erfasst wird sondern auch beim Tierarzt selbst das er meinen Tieren etwas verschrieben und abgegeben hat. Somit ist klar das ich für die Tiere Arzneimittel bekommen habe wenn ich das jetzt nicht Dokumentieren würde, würde es aber bei der Kontrolle sofort auffallen.
Aber auszuschließen ist es nicht das es Schwarze Schafe gibt mit genügend kriminelle Energie die Gesetze umgehen, nur ist das doch schon sehr schwierig.
Wie hoch der AB Einsatz insgesamt ist kann ich nicht sagen. Hier kann ich jetzt nur für meinen Betrieb sprechen, wir haben jetzt schon seit 1 1/2 Jahren bei uns im Maststall nur einzelne Tiere behandelt. Und da auch nur sehr wenige. Wie die Zahlen in anderen Betrieben liegen wird sich in nächster Zeit über die Antibiotikadatenbank zeigen.
Ich hoffe ich konnte helfen. Ansonsten einfach noch einmal Nachfragen.
Gruß Bauerholti