Kennzeichnung von Schafen und Ziegen
Bereits seit mehreren Jahren müssen alle Schafe und Ziegen gekennzeichnet werden, und zwar- spätestens bis zum Alter von 9 Monaten oder- spätestens dann, wenn sie den Betrieb verlassen.
Schlachtlämmer, die bis zum Alter von 12 Monaten in Deutschland geschlachtet werden, können mit einer einfachen weißen Ohrmarke gekennzeichnet werden, auf der lediglich die Betriebsnummer und keine individuelle (z. B. DE010310012345) aufgedruckt ist.
Für alle anderen Tiere, also Tiere, die nicht bis zum Alter von 12 Monaten in Deutschland geschlachtet werden und für alle Zuchtlämmer und Herdbuch-Zuchtlämmer gilt, dass sie grundsätzlich mit einer gelben Ohrmarke (Sichtkennzeichen) und mit einem elektronischen Kennzeichen (Ohrmarke oder in einigen Bundesländern auch mittels Pansenbolus möglich) gekennzeichnet werden müssen. Durch Ohrmarke (Beschriftung) und elektronische Kennzeichnung (Codierung) erhalten diese Tiere eine individuelle Nummer / Kennzeichnung, die sich wie bisher zusammensetzt, z.B. DE (Deutschland) 01 (Tierart Schaf/Ziege) 03 (Bundesland Niedersachsen) und aus acht weiteren Ziffern.
Wer mehr über die Kennzeichnung von Schaf und Ziege wissen möchte:
http://www.hi-tier.de/info08.html
