Trennungsschmerz bei Kuh und Kalb
Frau Prof. Dr. Kerstin E. Müller Klinik für Klauentiere an der Freien Universität Berlin erläutert es aus wissenschaftlicher Sicht: https://www.youtube.com/watch?v=7CDMv_h91fE#t=17
Frau Prof. Dr. Kerstin E. Müller Klinik für Klauentiere an der Freien Universität Berlin erläutert es aus wissenschaftlicher Sicht: https://www.youtube.com/watch?v=7CDMv_h91fE#t=17
*Medikamenteneinsatz in der Nutztierhaltung*
Kurz gesagt – kranke Tiere müssen behandelt werden, so wenig wie möglich, jedoch so viel wie nötig!!!
Sowohl Antibiotika als auch Hormone als „Leistungsförderer“ sind in Deutschland seit mehr als 10 Jahren verboten. Das Arzneimittelrecht enthält sehr strenge Vorgaben zum Medikamenten-Einsatz.
Tierhalter dürfen Arzneimittel nur auf Anweisung des Tierarztes einsetzen. Mit einem Abgabebeleg dokumentiert der Tierarzt jede Arzneimittelabgabe und der Tierhalter im Anwendungsbeleg jede Arzneimittelanwendung. Der Antibiotika-Leitfaden der Bundestierärztekammer enthält Regeln für die sachgemäße Anwendung von Antibiotika in der Tierhaltung. Eine tierärztliche Bestandsbetreuung ist vorgeschrieben und das QS System verlangt den
Nachweis von Betreuungsverträgen.
Eine gute Tiergesundheit ist die Voraussetzung für hohe Leistung und Lebensmittelqualität. Sie wird durch Hygienemaßnahmen und Schutzimpfungen gefördert.
Das Tierschutzgesetz verlangt, dass kranke Tiere behandelt werden müssen. Das ist wichtig und richtig! Durch die Behandlung wird eine weitere Ausbreitung vorhandener Erkrankungen im Bestand eingedämmt.
Es wird an einem Antibiotikamonitoring gearbeitet, d.h. die Betriebe müssen alle antibiotischen Behandlungen in eine Datenbank übertragen. Diese schafft so eine überbetriebliche Vergleichbarkeit und ermöglicht eine Optimierung der Anwendung. So sollen Antibiotika Resistenzen minimiert bzw. verhindert werden.
Denn Resistenzen werden durch eine unsachgemäße Anwendung von Antibiotika gefördert, sowohl in der Tier- als auch und insbesondere in der Humanmedizin. Weiterlesen