Passamt beim Rind
So sieht es beim Rind aus (geklaut bei Milchviehbetrieb):
Nicht geöffnet? Dieses Passamt hat ständig geöffnet!
Die geltende Viehverkehrsordnung schreibt rinderhaltenden Betrieben vor, stichtagsgenau Geburt und Tierbewegung (Zugang/Abgang/Schlachtung/Tod) eines Rindes, an das Herkunfts- und Informationssystem für Tiere (kurz HIT) zu melden.
Nach Geburt eines Kalbes muss innerhalb von sieben Tagen eine Markierung mit zwei identischen Ohrmarken erfolgen.
Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen bzw. der Fristen führt zu häufigeren Kontrollen (CrossComplience und im Wiederholungsfall zu steigenden) Sanktionen.
Die Markennummer ist tierindividuell, der Beginn mit DE steht für Deutschland, 09 für Bayern.
Ich markiere während das Kalb säuft - da es dabei den Kopf ruhig hält und mich kaum beachtet.
Die Meldung in die HIT setzte ich über eine App per Smartphone ab und trage das Kalb im Herdenmanagementprogramm am Stallcomputer ein.
Bei weiblichen Kälbern lege ich dabei einen verknüpften Datensatz zur Mutter an, da das Tier nach etwa zwei Jahren als Kuh wieder im Programm aktiv wird.
Nach einigen Tagen kommt der Rinderpass per Post.
Dieses Begleitpapier (Pass) erhält später der Käufer des Bullenkalbes und gelangt wenn der ausgewachsene Bulle geschlachtet wird mit zum Metzger oder Schlachthof. Damit und mit der Datenbank lassen sich Geburtsbetrieb und spätere Halter bis zur Schlachtung rückverfolgen.
Vielen Dank, Tobias!!!
Wer mehr vom Milchviehbetrieb lernen möchte, ist hier herzlich willkommen:
https://www.facebook.com/Milchviehbetrieb?fref=ts
